mumpel hat geschrieben:Aber auch nicht immer. Ein Busfahrer z.B. darf auch für die Konkurrenz fahren, z.B. Wochenendausflüge oder andere Kursstrecken. Auch ein Programmierer könnte in seiner Freizeit programmieren, solange er dem AG nicht die Kunden wegschnappt. Dass ein AG Nebentätigkeit immer verbieten darf sobald er Konkurrenz wittert ist m.E. falsch.
Es muss erstmal etwas klar gestellt werden. Der TE spricht von freiberuflich und nicht von angestellt.
(Leider wird in dem gesamten Thread beides verwurschtelt und daher enstehen hier "Fake-News"

Auch geht es nicht um Kunden wegschnappen. Es geht schlicht um Geld. Daher ist das Wort Konkurrenz sehr hilfreich zur (Auf-)-Lösung.
Konkurrenz bedeutet "da haben zwei das gleiche Ziel". Ein AN kann nicht das gleiche Ziel haben wie (s)ein AG. Ein AG kann aber das gleiche Ziel haben wie der andere AG (AG steht auch für Solo-Selbstständige).
Dein Busfahrer dürfte fahren, wenn er beim Nebenbuhler geringfügig angestellt wäre.
Fährt er jedoch auf Gewerbeschein bei einem Busunternehmen, dann darf er es nicht, denn dabei handelt es sich um direkte (Unternehmens-) Konkurrenz und "um einen spekulativen, auf Erzielung von Unternehmergewinn gerichteten Charakter".
Programmiert der Busfahrer freiberuflich noch, dann darf er das wiederum, denn er steht nicht mit dem AG (hier Busunternehmen) in Konkurrenz, auch wenn es um "Erzielung von Unternehmensgewinn" geht.
Und beim Programmierer ist es ebenso...