von HKindler » 03. Jul 2019, 07:53
Hi,
Kammerjäger wissen ganz genau was sie dürfen und was nicht. Unter bestimmten Umständen ist das Töten der Wespen durchaus erlaubt. So weit ich weiß allerdings nur, wenn Gefahr für Leib und Leben (z.B. bei Allergikern) besteht und es spät genug im Jahr ist, so dass die (Nachwuchs-)Königin bereits ausgeflogen ist und der Fortbestand des Volkes an sich somit gesichert ist.
Was ich damit sagen will: Es ist durchaus legitim einen Kammerjäger zu befragen. Von einer Selbstinitiative sollte man allerdings absehen.
Gruß,
Helmut
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